Das blaue „Elektroautopickerl“ in Deutschland

In letzter Zeit erhielt ich sehr oft die Frage, wie das nun mit den Elektroauto-Kennzeichen mit grüner Schrift und dem deutschen blauen Elektroautopickerl eigentlich so ist. Also habe ich mich auf die Suche nach Antworten gemacht und versucht, bei deutschen Zulassungsstellen diese auch zu bekommen. Leider erhielt ich aber dort absolut gegensätzliche Aussagen, sodass ich eine offizielle Anfrage an das deutsche Verkehrsministerium  gesendet habe. Die Antwort, die leider fast ein Monat benötigte, landete aber heute endlich  in meinem Maileingang. Kurze Antwort: Besitzer von österreichischen Elektroauto-Kennzeichen mit GRÜNER Schrift benötigen in Deutschland KEINE blaue Elektroauto-Plakette! Aber bitte aufpassen … hier entfällt nur die Verpflichtung die ELEKTROAUTOPLAKETTE zu kleben, wenn man zum Beispiel in bestimmten Städten gratis parken möchte. Eine Liste, in welchen deutschen Städten Elektroautos bevorzugt werden, gibt es hier (ohne Gewähr). Das hat aber NICHTS mit der grünen FEINSTAUBPLAKETTE zum Einfahren in definierte innerstädtische Bereiche zu tun. Besitzer der alten Verkehrszeichen mit schwarzer Schrift müssen selbstverständlich weiterhin bei einer deutschen Zulassungsstelle die blaue Plakette erwerben, wenn sie die Elektromobilitätsvorteile in bestimmten deutschen Städten nutzen wollen.

 

Für Interessierte, hier die offizielle Antwort des Verkehrsministeriums in Berlin:

Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung kann ich Ihnen zu Ihrem Anliegen nunmehr folgende Auskunft geben:
Die zusätzliche Beschaffung einer blauen E-Plakette ist in Ihrem Fall nicht erforderlich. Gemäß § 9a Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge den inländischen Kennzeichen gleich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Volker Mattern

Referat K 14 – Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Foto: © Gert Scherhammer

Unsere Flotte wird immer „GRÜNER“ … Informationen zu den neuen grünen Kennzeichen

Unsere Flotte wird immer „GRÜNER“ … Informationen zu den neuen grünen Kennzeichen

Heute ist der 3. April und somit der erste Tag, an dem in Österreich die grünen Kennzeichen für Elektroautos ausgegeben werden. Selbstverständlich haben wir keine Mühen gescheut und uns bereits in der Früh brav bei der Zulassungsstelle angestellt, um diese in Empfang zu nehmen. Mit diesen Kennzeichen bieten wir unseren Kunden ein noch besseres Service um künftig allfällige „Erleichterungen für Elektroautos“ (gratis Parken, Benützung einer Busspur, etc.) in Anspruch nehmen zu können.

Da es in Verbindung mit diesen neuen grünen Kennzeichen immer wieder zu offenen Fragen kommt, versuchen wir hier, diese in einer Aufstellung kurz und bündig zu beantworten (Quelle: Infothek des bmvit und eigene Recherchen)

Besitzer rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 neu angemeldet werden. Besitzer von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, können mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.

Die E-Kennzeichentafel ist optional, es bleibt also jedem selbst überlassen. Will man die "Vorteile der Elektromobilität" in Zukunft aber nutzen, wird ein Wechsel aber wohl nicht ausbleiben können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine E-Kennzeichentafel auch als Wechselkennzeichen zu beantragen, aber in diesem Falle müssen beide Fahrzeuge Elektrofahrzeuge sein. Will man ein Elektroauto und ein Verbrennerauto auf Wechselkennzeichen anmelden, erhält man KEIN grünes Kennzeichen.

Ein Umstieg erfolgt durch den Austausch der Nummerntafeln mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination bei der Zulassungsstelle gegen eine Gebühr von €21,00. Nach der Beantragung dauert die Bearbeitung bis zu einer Woche. Will man eine "neue" Nummer, so kommen noch die Gebühren von €1,95 für die dann notwendige neue §57a-Plakette hinzu. Ein neues Kennzeichen kann sofort mitgenommen werden (sofern die Zulassungsstelle noch welche auf Lager hat) 😋

Besonders auf kommunaler Ebene gibt es bereits jetzt Anreize für Elektrofahrzeuge wie beispielsweise die Befreiung von Parkgebühren. In vielen Fällen war es für die Nutzerin bzw. den Nutzer bislang notwendig, dafür lokale Berechtigungen oder Kennzeichnungen einzuholen. Das wird zukünftig wegfallen, sobald Städte auf die neue einheitliche Kennzeichnung in Zusammenhang mit den grünen E-Nummerntafeln umgestiegen sind. Außerdem können beispielsweise exklusive Zufahrtsrechte oder touristische Vergünstigungen von Ländern, Städten und Gemeinden österreichweit umgesetzt werden. Dass das (noch) nicht überall der Fall ist, haben wir in der Vergangenheit hier bereits angesprochen.

Die Beantwortung dieser Frage hat und etliche Mails und Gespräche mit diversen Juristen gekostet. Kurze Antwort: NEIN! Lange Antwort: Der §9a des deutschen Elektromobilitätsgestzes sagt im Punkt (5)

(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Aufgrund dieses Punktes hat mir heute die Zulassungsstelle in Passau bestätigt, dass für österreichische Autofahrer mit grünem E-Kennzeichen KEINE blaue Plakette benötigen. Dieses ist also nur erforderlich, wenn das jeweilige Land KEIN gesondertes E-Kennzeichen besitzt. Bitte aber darauf aufpassen, dass einige Städte sehr wohl auf eine FEINSTAUBPLAKETTE (Schadstoffklasse 4/grün) Wert legen um in deren Umweltzonen (auch mit Elektroauto!) einfahren zu dürfen.

Auch diese Frage ist einfach zu beantworten: NEIN. Es dürfen weiterhin jedes BEV oder PHEV, auch mit Kennzeichen mit schwarzer Schrift, in den Bereichen laden, die gemäß § 54 lit. m Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet sind.

Foto: © Thomas Neumann