13.06.17 – Der Tag an dem in Linz das Gratisparken für grüne Kennzeichen beginnt!

Zitat Anfang

Linz.at Presseaussendung vom 31.05.2017

Parkgebühren-Befreiung für Elektroautos

Neuerung gilt ab 13. Juni 2017

Alle Elektroautos mit einem Kennzeichen in grüner Schrift dürfen ab 13. Juni 2017 in gebührenpflichten Kurzparkzonen gratis parken. Diese Neuregelung tritt mit der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Linz offiziell in Kraft. Anstelle des Parkscheins muss eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit verwendet werden. Das Gratisparken mit einem Elektroauto in Verwendung mit einer Parkuhr ist dann bis zur Höchstparkdauer der jeweiligen Kurzparkzone rechtlich möglich.„Mit dieser Förderung umweltfreundlicher Mobilität wollen wir zusätzlich Anreize für den Umstieg auf saubere Elektroautos schaffen. Ziel ist es, zur Reduktion des innerstädtischen Schadstoffaufkommens beizutragen“, erklärt Bürgermeister Klaus Luger.

„Mehr Elektroautos senken dauerhaft die CO2-, Feinstaub- und Lärmbelastung in unserer Heimatstadt und verbessern dadurch wiederum die Lebensqualität der Linzerinnen und Linzer, insbesondere für nachkommende Generationen. Die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt vorerst für zwei Jahre. Dann wird das Projekt evaluiert und über dessen Fortführung im Gemeinderat entschieden“, informiert der für die Parkraumbewirtschaftung zuständige Vizebürgermeister Detlef Wimmer.

Zitat Ende

GRATISPARKEN FÜR ELEKTROAUTOS in Linz KOMMT nun DOCH!

Mit den Stimmen von FPÖ/SPÖ sowie der ÖVP und den männlichen Stimmen der Neos wurde der Antrag heute in der 16. Gemeinderatssitzung der Stadt Linz nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit um 17:40 Uhr mehrheitlich angenommen. Diese Befreiung ist vorerst auf 2 Jahre befristet und wird dann erneut evaluiert. Hier der Antrag R4 von FPO/SPÖ. Die ÖVP hatte einen eigenen Antrag R5, den sie aber im Rahmen des fast gleichlautenden Antrags der anderen beiden Fraktionen zu Beginn der Sitzung zurückzog und sich dem Antrag R4 von FPÖ/SPÖ anschloss.

Die Grünen haben sich der Stimme enthalten und Frau StRin Mag.a Eva Schobesberger wurde einfach nicht müde zu betonen, dass Elektroautos eh nur für Reiche sind und daher diese Personenschicht nicht auch noch „gefördert“ werden soll. Außerdem muss ein Besitzer eines Elektroautos ja noch einen eigenen Stellplatz haben, da man Elektroautos ja STUNDENLANG aufladen muss und sie sich ein Stromkabel, das aus einem Fenster hängt, nicht wirklich vorstellen kann. Jeder praktizierende Elektroautobesitzer soll sich hierzu bitte seine eigene Meinung bilden. Die KPÖ sowie die weibliche Stimme der Neos haben den Antrag abgelehnt.

Zum Schluß ist anzumerken, dass sich diese Befreiung ausschließlich auf Fahrzeuge mit den grünen österreichischen Elektroauto-Kennzeichen bezieht. Elektroautos mit schwarzen Kennzeichen bekommen KEINE Befreiung und es werden im Interesse der Einschränkung des Verwaltungsaufwands für diese Fahrzeuge auch keine Karten, Pickel oder ähnliches ausgegeben werden.

Bis man aber nun tatsächlich mit dem Elektroauto in Linz parken wir können, werden noch einige Wochen vergehen. Aktuell rechnet man mit der Einführung bis spätestens August/September 2017.

Foto: © Gert Scherhammer

Tesla Model S P90DL und Peugeot ION kommen … aus 5 E-Autos werden 7

Neuigkeiten bei den E-Autos. Ab 17.05. kommen zwei „Adoptiv-Kinder“ dazu. Ein Tesla Model S P90DL, das ist ein ganz Böser 😉 in Perlmutt weiß und ein Peugeot ION. Ihr findet die Fahrzeuge schon zur Buchungsanfrage auf unserer Website.

 

Der rote Rubin! Die Namensfindung ist somit beendet

Als letzte Vorschläge sind „der rote Blitz“, „der rote Baron“ und „die rote Lady“ im Rennen gewesen. All jene, die diese Namen vorgeschlagen haben erhalten -10% auf ihre nächste Buchung.

Der alleinige Gewinner des „Rubins“ erhält -20% auf seine nächste Buchung.

Die Gutscheine erhaltet ihr in den nächsten Tagen, oder aber ihr bestellt einfach und ich ziehe euch die Prozente automatisch ab 😋

Das blaue „Elektroautopickerl“ in Deutschland

In letzter Zeit erhielt ich sehr oft die Frage, wie das nun mit den Elektroauto-Kennzeichen mit grüner Schrift und dem deutschen blauen Elektroautopickerl eigentlich so ist. Also habe ich mich auf die Suche nach Antworten gemacht und versucht, bei deutschen Zulassungsstellen diese auch zu bekommen. Leider erhielt ich aber dort absolut gegensätzliche Aussagen, sodass ich eine offizielle Anfrage an das deutsche Verkehrsministerium  gesendet habe. Die Antwort, die leider fast ein Monat benötigte, landete aber heute endlich  in meinem Maileingang. Kurze Antwort: Besitzer von österreichischen Elektroauto-Kennzeichen mit GRÜNER Schrift benötigen in Deutschland KEINE blaue Elektroauto-Plakette! Aber bitte aufpassen … hier entfällt nur die Verpflichtung die ELEKTROAUTOPLAKETTE zu kleben, wenn man zum Beispiel in bestimmten Städten gratis parken möchte. Eine Liste, in welchen deutschen Städten Elektroautos bevorzugt werden, gibt es hier (ohne Gewähr). Das hat aber NICHTS mit der grünen FEINSTAUBPLAKETTE zum Einfahren in definierte innerstädtische Bereiche zu tun. Besitzer der alten Verkehrszeichen mit schwarzer Schrift müssen selbstverständlich weiterhin bei einer deutschen Zulassungsstelle die blaue Plakette erwerben, wenn sie die Elektromobilitätsvorteile in bestimmten deutschen Städten nutzen wollen.

 

Für Interessierte, hier die offizielle Antwort des Verkehrsministeriums in Berlin:

Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung kann ich Ihnen zu Ihrem Anliegen nunmehr folgende Auskunft geben:
Die zusätzliche Beschaffung einer blauen E-Plakette ist in Ihrem Fall nicht erforderlich. Gemäß § 9a Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge den inländischen Kennzeichen gleich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Volker Mattern

Referat K 14 – Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Foto: © Gert Scherhammer

Ein neues Fahrzeug in unser lautlosen Flotte – Update

Unsere kleine aber feine Familie wird größer! Seit heute ist unsere Flotte um ein weiteres Fahrzeug gewachsen … wir präsentieren euch stolz unser neues Mitglied Tesla Model S 90D „der rote Rubin“

  • Allradantrieb
  • Red Multi-Coat Paint
  • Panorama-Glasdach
  • 21-Zoll-Felgen
  • Sitze der neuen Generation, hellbraun
  • Dekor Eichenholz dunkel
  • Premium Mittelkonsole
  • Alcantara-Dachhimmel – schwarz
  • Autopilot 2 (verbesserte Autopilot-Funktionalität)
  • Premium Upgradepaket
  • Smart Air-Luftfederung
  • Ultra High Fidelity Sound
  • Kaltwetter Paket
  • Reichweite: 557 km (NEFZ)
  • Motorleistung: 315 kW / 422 PS
  • Beschleunigung (0-100 km/h): 4,4 Sekunden
  • Max. Drehmoment: 658 NM

Foto: © Gert Scherhammer

 

Wieviel kostet „der rote Rubin“?

 

Unsere Flotte wird immer „GRÜNER“ … Informationen zu den neuen grünen Kennzeichen

Unsere Flotte wird immer „GRÜNER“ … Informationen zu den neuen grünen Kennzeichen

Heute ist der 3. April und somit der erste Tag, an dem in Österreich die grünen Kennzeichen für Elektroautos ausgegeben werden. Selbstverständlich haben wir keine Mühen gescheut und uns bereits in der Früh brav bei der Zulassungsstelle angestellt, um diese in Empfang zu nehmen. Mit diesen Kennzeichen bieten wir unseren Kunden ein noch besseres Service um künftig allfällige „Erleichterungen für Elektroautos“ (gratis Parken, Benützung einer Busspur, etc.) in Anspruch nehmen zu können.

Da es in Verbindung mit diesen neuen grünen Kennzeichen immer wieder zu offenen Fragen kommt, versuchen wir hier, diese in einer Aufstellung kurz und bündig zu beantworten (Quelle: Infothek des bmvit und eigene Recherchen)

Besitzer rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 neu angemeldet werden. Besitzer von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, können mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.

Die E-Kennzeichentafel ist optional, es bleibt also jedem selbst überlassen. Will man die "Vorteile der Elektromobilität" in Zukunft aber nutzen, wird ein Wechsel aber wohl nicht ausbleiben können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine E-Kennzeichentafel auch als Wechselkennzeichen zu beantragen, aber in diesem Falle müssen beide Fahrzeuge Elektrofahrzeuge sein. Will man ein Elektroauto und ein Verbrennerauto auf Wechselkennzeichen anmelden, erhält man KEIN grünes Kennzeichen.

Ein Umstieg erfolgt durch den Austausch der Nummerntafeln mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination bei der Zulassungsstelle gegen eine Gebühr von €21,00. Nach der Beantragung dauert die Bearbeitung bis zu einer Woche. Will man eine "neue" Nummer, so kommen noch die Gebühren von €1,95 für die dann notwendige neue §57a-Plakette hinzu. Ein neues Kennzeichen kann sofort mitgenommen werden (sofern die Zulassungsstelle noch welche auf Lager hat) 😋

Besonders auf kommunaler Ebene gibt es bereits jetzt Anreize für Elektrofahrzeuge wie beispielsweise die Befreiung von Parkgebühren. In vielen Fällen war es für die Nutzerin bzw. den Nutzer bislang notwendig, dafür lokale Berechtigungen oder Kennzeichnungen einzuholen. Das wird zukünftig wegfallen, sobald Städte auf die neue einheitliche Kennzeichnung in Zusammenhang mit den grünen E-Nummerntafeln umgestiegen sind. Außerdem können beispielsweise exklusive Zufahrtsrechte oder touristische Vergünstigungen von Ländern, Städten und Gemeinden österreichweit umgesetzt werden. Dass das (noch) nicht überall der Fall ist, haben wir in der Vergangenheit hier bereits angesprochen.

Die Beantwortung dieser Frage hat und etliche Mails und Gespräche mit diversen Juristen gekostet. Kurze Antwort: NEIN! Lange Antwort: Der §9a des deutschen Elektromobilitätsgestzes sagt im Punkt (5)

(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Aufgrund dieses Punktes hat mir heute die Zulassungsstelle in Passau bestätigt, dass für österreichische Autofahrer mit grünem E-Kennzeichen KEINE blaue Plakette benötigen. Dieses ist also nur erforderlich, wenn das jeweilige Land KEIN gesondertes E-Kennzeichen besitzt. Bitte aber darauf aufpassen, dass einige Städte sehr wohl auf eine FEINSTAUBPLAKETTE (Schadstoffklasse 4/grün) Wert legen um in deren Umweltzonen (auch mit Elektroauto!) einfahren zu dürfen.

Auch diese Frage ist einfach zu beantworten: NEIN. Es dürfen weiterhin jedes BEV oder PHEV, auch mit Kennzeichen mit schwarzer Schrift, in den Bereichen laden, die gemäß § 54 lit. m Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet sind.

Foto: © Thomas Neumann